Online Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

es ist ein Novum in der 120-jährigen Geschichte unserer Sektion. Die Mitgliederversammlung 2020 musste ja letztes Jahr Pandemie bedingt zweimal verschoben werden und auch der Nachholtermin jetzt im März kann nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.

An dieser Stelle findet ihr die wichtigsten Informationen zur bevorstehenden Mitgliederversammlung, die aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation in diesem Jahr am 01. März um 20:00 Uhr als reine Online-Veranstaltung stattfinden wird.

Die Mitgliederversammlung ist bei uns jährlich vorgeschrieben, der Gesetzgeber hat uns aber geholfen. Wir dürfen in diesem Jahr auf eine Präsenzveranstaltung verzichten. Durch die Online-Veranstaltung leisten wir einen wesentlichen Beitrag, der Ansteckungsgefahr erfolgreich begegnen zu können. Unser aller Gesundheit hat auf jeden Fall Vorrang.

Wir hoffen dennoch, dass eine zahlreiche Teilnahme möglich sein wird.

Die Tagesordnung ist vorgegeben. Der Gesetzgeber lässt bei Nachhol-Terminen keine Änderungen zu. Wir werden jedoch versuchen den wichtigsten Fragen ausreichend Zeit zu geben.

Nutzen Sie die Hinweise auf den folgenden Seiten und melden Sie sich an –

Wir freuen uns auf eure zahlreiche Teilnahme!

Freundliche Grüße
Der Vorstand

Für das Anmeldeformular und für weitere Fragen bitte anklicken:

Tagesordnung:

1.    Begrüßung
2.    Wahl von 2 Mitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschrift
3.    Geschäftsbericht des Vorstandes
4.    Bericht über Bau und Betrieb der Kletterhalle. (Abschluss der Baumaßnahme, Baukosten, Finanzierung, Einhaltung der Beschlüsse für die Kreditaufnahmen.)
5.    Bericht über die Jahresrechnung 2019 (Sektion, Hütte, Kletterzentrum und Corona Auswirkungen)
6.    Bericht über die Rechnungsprüfung
7.    Entlastung der Vorstandschaft
8.    Haushaltsvoranschlag 2020
9.    Abstimmung über die Neueinführung weiterer Beitragskategorie (unterjähriger Beitrag)
10.  Beitragsanpassung Jahresbeiträge ab 2021 (Erhöhung von EDV-, Hütten- und Umweltabgaben durch den Hauptverein ab 2021)
11.  Satzungsänderung gemäß den Vorgaben des Deutschen Alpenvereins bzw. dessen Mustersatzung. (§2 Vereinszweck, §3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks, §7 Abs.2 Mitgliederpflichten – Sonderumlage, §13 Abteilungen und Gruppen)
12.  Wünsche und Anträge (rechtzeitig vorher bei der Geschäftsstelle einreichen)